© Degen Rosenberg Rechtsanwälte
 
 

Rechtsanwaltsklanzlei

Rechtsanwältin Daniela Degen-Rosenberg

Die Kanzlei wurde Anfang 2003 von Rechtsanwältin Daniela Degen-Rosenberg  in Stuttgart gegründet.

 

Beratung, Gestaltung und Prozessführung

Wir beraten schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten. Zur umfassenden Betreuung unserer Mandanten gehört selbstverständlich auch die Beitreibung von Forderungen aller Art.

Einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit bildet die außergerichtliche Lösung von Fällen. Gerne übernehmen wir auch die Prozessführung.


Wir setzen uns für Sie ein - unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil

Sie stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie möglichst schnell zu Ihrem Recht kommen. Wir bieten Ihnen eine effektive und qualifizierte Rechtsberatung sowie prozessvermeidende Strategien. Hier erfahren Sie, wie der Rechtsberatungsvertrag zustande kommt:

Wie kommt der Rechtsberatungsvertrag zustande?

Bei der von uns beworbenen Rechtsberatung handelt es sich um ein kommerzielles Angebot. Wir klären Sie frühzeitig über mögliche Kosten- und Prozessrisiken auf. Sie haben von Anfang an Planungssicherheit, da wir grundsätzlich auf Stundenhonorarbasis (Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 4 RVG) arbeiten.

Eine an uns gerichtete E-Mail von Ihnen mit Ihrer Bitte, dass wir für Sie tätig werden sollen, ist ein Antrag, dessen ausdrückliche Annahme wir uns vorbehalten. Ein Rechtsberatungsvertrag kommt demnach erst mit Zugang unserer Annahmeerklärung bei Ihnen und nach Vereinbarung der individuellen Mandats- und Vergütungsvereinbarung zustande. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter Umständen einen Kostenvorschuss fordern und dass der Gebührenanspruch mit dem ersten Tätigwerden entsteht. Anwaltsrechnungen erbitten wir per Banküberweisung zu begleichen.

Im Bedarfsfall vermitteln wir Ihnen innerhalb Deutschlands für spezielle Beratungsleistungen unsere Kooperationspartner: Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Sachverständige.

 



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